Handlauf fördern lassen

Förderung durch die Pflegekasse ab Pflegegrad 1

Pflegeversicherte Mieter und Eigentümer ab einer Einstufung nach Pflegegrad 1 erhalten auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (SGB XI, § 40 Abs. 4 Pflegeversicherungsgesetz), um die Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, zu erleichtern oder um eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

Handlauf Zuschuss Pflegekasse

Die Kasse kann finanzielle Zuschüsse gewähren, wenn durch die Montage eines Handlaufens die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.

Außerdem erhalten Sie den Zuschuss wenn eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen aufgrund der Montage eines Handlaufes wiederhergestellt werden kann.

Schnell & einfach beantragen

Der Antrag ist formlos unter Angabe der beabsichtigten Maßnahme und eines Kostenvoranschlages an die zuständige Pflegeversicherung des Versicherten zu stellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, wenn Sie Fragen haben.

Altersgerechte Senioren Treppe

Ein Handlauf auf beiden Seiten bringt Sicherheit!

Im besten Fall ist eine Treppe beidseitig mit einem Handlauf versehen, der griffsicher und durchgehend ist und ca. 30 cm über den Treppenanfang und -ende hinausreicht. So ist der Bewegungsablauf von oben bis unten gestützt.

Der Handlaufanfang sollte so beschaffen sein, dass man nicht an ihm hängen bleibt oder davon abgleitet. Der altersgerechte Handlauf der Treppe sollte ein sicheres Umgreifen ermöglichen.

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